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Altersvorsorge: Riester und Rürup reichen nicht aus

Die staatlich geförderte Altersvorsorge hat in den letzten Jahren massiv an Bedeutung gewonnen: das Wissen um die sinkenden Versorgungsansprüche gegen die gesetzliche Rentenversicherung hat 13 Millionen Menschen dazu bewogen, einen Riester-Vertrag abzuschließen. Auch die Rürup-Rente konnte sich – wenn auch in deutlich bescheidenerem Rahmen – etablieren. Experten aber schlagen Alarm: Auch mit der staatlich geförderten Altersvorsorge ist das Rentenproblem vieler Haushalte noch nicht gelöst. Die späteren Rentenansprüche aus den Vorsorgepolicen fallen zu gering aus, um die wachsende Rentenlücke zu schließen. Zum einen überschätzen viele Versicherte die Wirkung ihrer Einzahlungen, zum anderen fallen die Renditen zu gering aus. Hohe Kosten zehren die Rendite auf Sowohl bei Riester-als auch bei Rürup-Policen fallen die Kosten sehr hoch aus. Sie sind bei einigen Banken und Versicherungen sogar derart exorbitant hoch, dass selbst das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung bereits darauf hinwies. Oft erzielen Sparer trotz der staatlichen Zulagen überhaupt keine Rendite. Besonders hoch sind die Kosten bei Fondspolicen und klassischen Rentenversicherungen. Günstiger sind Fondssparpläne und Banksparpläne. Trotz Einzahlungen über einen langen Zeitraum bleiben deshalb vielen Sparern Einzahlungen nur wenige hundert Euro monatlich als Zusatzrente. Hier lohnt es sich, sich auf Portalen wie finanzwirtschafter.de genau zu informieren. Die reale Kaufkraft dürfte dabei noch weitaus geringer ausfallen, weil die Inflation einen Teil der Rente aufzehrt.

Staatliche Förderung bringt Einschränkungen mit sich Alle staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukte bringen gesetzlich verursachte Einschränkungen mit sich.

Diese betreffen zum Beispiel den Renteneintritt, der nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgen darf. Die Auszahlung der bei Rentenbeginn angelaufenen Vertragsguthaben ist bei Rürup-Verträgen nur als monatliche Rente und nicht als Kapitalabfindung möglich. Bei Riester-Verträgen können maximal 30 Prozent des Vertragsguthabens in Form einer Einmalzahlung ausbezahlt werden. Experten empfehlen deshalb, die staatlich geförderten Varianten der Altersvorsorge nur als Basisbaustein zu nutzen und durch weitergehende Maßnahmen zusätzliche Vermögenswerte aufzubauen. Dazu können insbesondere Bank- und Fondsparpläne dienen, sie zwar nicht steuerlich begünstigt, dafür aber flexibel und kostengünstig sind.