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Girokonto

Der Begriff Giro stammt aus dem italienischen und bedeutet übertragen auf das Girokonto dann das Geld kreisen lassen. Zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs dient dieses Bankkonto. Geführt wird dieses von einem Kreditinstitut. Zu Lasten sowie auch zu Gunsten werden Zahlungen auf diesem Konto gebucht. Seit wann es das Girokonto gibt ist nicht genau bekannt. 1327 wurde in den islamischen Ländern das bekannt Hawala-System angewandt. Es arbeitete bereits mit Konten welche jedoch nur zwischen den als Bank fungierenden Händlern galt. Verrechnungen von Forderungen und Verbindlichkeiten gab es aber schon Jahrhunderte zuvor.

Über das Girokonto mit Kreditkarte kann der Inhaber in Form von Barabhebungen, Bareinzahlungen, Überweisungen, Lastschriften sowie Daueraufträgen verfügen. Sowohl schriftlich, per Telefon als auch via Online-Banking oder über den Selbstbedienungs_Terminal können Überweisungen getätigt werden. Auch mit der Debit-Karte oder der Maestro-Karte kann über das Konto verfügt werden. Die Bank verpflichtet sich dem Kunden gegenüber ihm seine Kontoauszüge zur Verfügung zu stellen. Meist sind diese über den Kontoauszugsdrucker ausgegeben. Es gibt auch Banken, welche diese dem Kunden auch per Post zukommen lassen. Mittlerweile ist auch die elektronische Bereitstellung möglich. Die Bank rechnet das Konto in regelmäßigen Abständen ab. Zeitgleich wird es dann auch mit Zinsen und Gebühren belastet.

Üblicherweise wird das Guthaben gar nicht nicht oder nur gering verzinst. Im Gegensatz dazu ist die Verzinsung der Überziehung jedoch sehr hoch. Oftmals fällt auch eine Kontoführungsgebühr an oder es wird nach den Buchungsposten berechnet. Viele Banken bieten aber auch kostenlose Girokonten an, die dann aber meist mit Bedingungen verbunden sind. Schüler Studenten und Auszubildende erhalten ebenfalls eine kostenlose Kontenführung.