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Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen werden von staatlichicher Seite mit der Arbeitnehmersparzulage gefördert. Aber was sind VL/VWL? Im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag wird diese Geldleistung festgehalten und durch den Arbeitgeber direkt auf ein Anlagekonto überwiesen. Dies kann ein Bausparvertrag oder Fonds sein. Je nach Vertrag muss der Arbeitnehmer einen Teil der monatlichen Zahlung übernehmen, jedoch variiert dies von Unternehmen zu Unternehmen. Es gibt sogar Unternehmen die die komplette Zahlung vornehmen, da in den meisten Fällen das Unternehmen nur die Hälfte oder das garnicht zahlt.

Die geplante Laufzeit der Anlage ist 7 Jahre, wobei das letzte Jahr Beitragsfrei ist. Der Staat fördert diese monatliche Sparleistung mit einem gewissen Prozentsatz auf die jährlich eingezahlte Leistung bis zu einem bestimmten Satz. Vermögenswirksame Leistung gehören arbeitsrechtlich zum Bestandteil des Lohn/Gehalts und müssen versteuert werden. Die Vermögenswirksame Leistungen betragen für Angestellte sowie Beamte im öffentlichen Dienst 6,65 Euro im Monat. Ein kleiner Vorteil haben so manche Beamtenanwärter sowie Auszubildenden, sie erhalten eine VL von 13,29 Euro im Monat. Für andere Branchen gelten andere Regelungen, daher unser Tipp: Schauen Sie über die Zeit hinweg öfters nach den aktuellen Konditionen der jeweiligen Branchen. Wir informieren in diesem Bereich regelmäßig über die aktuellen Trends und Beschlüsse zum Thema. Betrachten Sie Geldanlagen immer in Relation zu anderen Geldanlagen. Nur so lässt sich mit dem privaten Kaptial optimal wirtschaften. Risiko, Laufzeit sowie Rendite einer Geldanlage sind die drei magischen Faktoren, und sollten bei Ihrer Entscheidung klar berücksichtigt werden. Am besten beugen sich diese Faktoren gemäß Ihren individuellen Anlagebürfnissen und finanziellen Möglichkeiten.