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Sparbuch

Die meistverbreitete Spareinlage in Deutschland ist bis heute das Sparbuch. Es dient zur unbefristeten Einlage von Geld, welches nicht für den Zahlungsverkehr bestimmt ist. Ein Sparbuch ist eine Urkunde, jede Kontobewegung und der aktuelle Stand werden schriftlich vermerkt. Sparbücher haben i.d.R. eine dreimonatige Kündigungsfrist, das bedeutet, wer einen größeren Betrag abheben möchte, muss diesen drei Monate zuvor kündigen. Monatlich sind maximal 2000,- Euro ohne Kündigung möglich. Sollte der Anleger jedoch mehr Geld benötigen und hat dieses nicht zuvor fristgerecht gekündigt, so werden vom Kreditinstitut Vorschusszinsen berechnet.

Natürlich gibt es auch Ausnahmen, in dessen Fällen vom Institut keine Vorschusszinsen berechnet werden. Dies könnte zum Beispiel der Abzug der Einlage in eine andere Anlagenform (meist längerfristigen) sein.

Beim Verlust der Urkunde ist eine Verlusterklärung beim Kreditinstitut abzugeben, welches bei kleineren Beträgen ohne Probleme zum austellen einer Ersatzurkunde führen kann. Bei Sparbüchern mit großer Einlagensumme muss die Urkunde in einem Aufgebotsverfahren gerichtlich als ungültig erklärt werden. Der Verlust eines Sparbuchs sollte unverzüglich gemeldet werden, denn i.d.R. kann jeder (auch der Finder) sich das Geld durch vorlage der Urkunde auszahlen lassen. Das Sparbuch ist ein qualifiziertes Legitimationspapier und Kreditinstitute können dem Vorleger mit schuldbefreiender Wirkung Geld auszahlen. Um ein Sparbuch vor ungewollten Entnahmen zu schützen, kann es z.B. mit einem Paßwort versehen werden, welches bei Auszahlungen vom Mitarbeiter des Kreditinstituts abgefragt wird.

Nur gegen Vorlage der Urkunde können einlagen oder Abhebungen getätigt werden. Auch hier gibt es Ausnahmen, dies kann z.B. ein Dauerauftrag zum einzahlen eines bestimmten Betrags jeden Monat auf das Sparbuch sein.

Zinszahlungen erfolgen am Ende des Kalenderjahres. Im Vergleich zu anderen Sparformen wird das Sparbuch nur sehr gering verzinst und verliert immer mehr an Beliebtheit. Sparbücher unterliegen der Einlagensicherung. Im Falle einer Insolvenz ist die Einlage des Sparers gesichert. Daher gelten sie als risikoarme Geldanlage und sind mündelsicher.