Springe zum Inhalt

Freistellungsauftrag FSA

Mit einem Freistellungsauftrag für Kapitalerträge (FSA) weist man das Kreditinstitut an, automatische Steuerabzüge von Zinserträgen freizustellen. Was vorher die Zinsabschlagsteuer war, ist heute die Abgeltungssteuer. Der Freibetrag liegt aktuell bei 801,- Euro, zusammengesetzt aus 750,- Euro Freibetrag und 51,- Euro Werbungskostenpauschbetrag. Verheiratete das doppelte von 1602,-Euro. Verheiratete Personen müssen immer gemeinsam den Antrag zur Freistellung unterzeichnen. Wichtig ist auch, das wenn eine Freistellung bei mehreren Kreditinstituten erfolgen sollte, niemals der Gesamtfreibetrag überschritten werden darf.

Seit 2009 gelten Freistellungsaufträge für sämtliche Konten und Depots bei einer Bank, nicht wie zuvor für bestimmte Depots/Konten.

Wenn Kapitalerträge den Freibetrag übersteigen, so wird automatisch vom Kreditinstitut eine Einkommenssteuer von 25% + Solidaritätszuschlag + ggf. Kirchensteuer an das Finanzamt abgeführt. Eine Änderung des Freistellungsauftrags für Kapitalerträge kann jederzeit erfolgen und ist kostenlos. Achten Sie zudem darauf, sich immer die aktuellen Bedingungen für einen Freistellungsantrag anzuschauen. Update: Seit 2011 geht eine Freistellung nur noch mit einer Steueridentifikationznummer (abgekürzt Steuer-ID).

Der Freistellungsauftrag ist ein gutes Werkzeug für Sparer und sollte bei Bedarf aufjedenfall genutzt werden. Weiterhin empfehlen wir Ihnen sich gut über Geldanlageprodukte zu informieren und Ihr Wissen immer wieder auf den neusten Stand zu bringen. Wir haben alle relevanten Informationen. Marktsituationen können sich schnell ändern, dann ist guter Rat teuer. Auch bezüglich des Freistellungsauftrages FSA werden wir Sie auf dem laufenden halten, und so schnell wie Möglich neue Informationen hier veröffentlichen, sollten uns welche dazu vorliegen.