Springe zum Inhalt

Lebensversicherung

Die klassische Lebensversicherung bietet für Versicherte zwei Vorteile: Zum einen schützt sie im Fall des Todes des Versicherten die Hinterbliebenen und bezugsberechtigten Personen vor finanziellen Ausfällen durch Zahlung der vereinbarten Versicherungssumme. Zum anderen bietet sie dem Versicherten selbst ein finanzielles Polster im Erlebensfall, also durch Auszahlung der Versicherungssumme zuzüglich der Überschüsse am Ende der Laufzeit. In beiden Fällen steht der finanzielle Vermögensaufbau im Mittelpunkt.

Der Aufbau des Versicherungskapitals wird durch monatliche Sparraten erzielt. Alternativ kann der Versicherte auch einmalig eine größere Summe zu Beginn in die Versicherung einzahlen. Die Laufzeit von Lebensversicherungen kann individuell vereinbart werden. Wenn der Versicherungsvertrag für die Altersvorsorge dienen soll, empfiehlt sich eine Vertragslaufzeit bis zum Rentenalter. In der Regel laufen Versicherungen über 25 oder 30 Jahre. Die monatliche Versicherungsrate kann dynamisch vereinbart werden. Durch die Dynamik steigt die Rate beispielsweise jährlich um einen festgelegten Prozentsatz und erhöht damit die Ablaufleistung. Die Versicherungsprämien werden von den Versicherungen wiederum zinsbringend angelegt. Dadurch erzielt das Unternehmen Überschüsse, die den Versicherten jährlich zugeschlagen werden. Am Ende der Versicherungslaufzeit erhält der Versicherte die Versicherungssumme und seinen Anteil der Überschüsse.

Bei einer kapitalbildenden klassischen Lebensversicherung zahlt die Versicherung zunächst die gesetzliche Garantieverszinsung von 2,25 Prozent p. a., hinzukommen noch die Überschüsse. Verzinsung und Überschüsse ergeben im Durchschnitt eine Rendite von 5 bis 6 Prozent p. a., die sich im Vergleich zu anderen Anlagen durchaus sehen lassen kann. Versicherte, die mehr Ertrag mit ihrer Lebensversicherung erzielen möchten, gleichzeitig aber den Vorteil des Todesfallschutzes nutzen wollen, können eine kapitalbildende Lebensversicherung mit Fondsanteilen abschließen. Ein Teil der Versicherungsprämie wird dann in Investmentfonds investiert. Je nach Risikoneigung des Versicherten können über den Anteil der Aktienfonds die Rendite-Chancen gesteuert werden.

Wenn die Lebensversicherung mindestens 12 Jahre bestanden hat und die Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr erfolgt, muss nur die Hälfte der Erträge (Differenz aus Endsumme minus eigene Einzahlungen) versteuert werden. Generell steuerfrei wird die Todesfallsumme ausgezahlt.