Springe zum Inhalt

Unverzinsliche Schatzanweisungen

Bundeswertpapiere - unverzinsliche Schatzanweisungen

Unverzinsliche Schatzanweisungen werden von der Bundesrepublik Deutschland ausgegeben. Der Unterschied zu verzinsliche Wertpapiere liegt darin, das dieses Wertpapier keine feste Verzinsung besitzt. Es handelt sich um ein abgezinstes Wertpapier und wird nicht zum Nennwert, sondern darunter gekauft. Die Laufzeit beträgt 6 Monate und dient zur kurzfristigen Geldanlage. Um dies einwenig zu verdeutlichen ein kleines Rechenbeispiel; Investiert ein Anleger beispielsweise 9800,- Euro, so wird ihm ein Nennwert von 10.000,- Euro gutgeschrieben, welche er nach Ablauf der Laufzeit erhält. Die 200,- Euro sind seine erhaltenen Zinsen.

Der einzuzahlende Betrag berechnet sich demnach wie folgt; Abzinsung = Nennwert - Zinsen

Unverzinsliches Schatzanweisungen sind Wertrechte und keine effektiven Stücke. Sie müssen in einem Wertpapierdepot gelagert werden, welche oftmals Depotgebühren verursachen. Eine kostenfreie Lagerung ist bei der Finanzagentur möglich. Ein vorzeitiger Verkauf ist nur auf dem sekundärmarkt möglich, da dieses Wertpapier nicht an der Börse eingeführt und gehandelt wird. Dennoch ist es eine Möglichkeit das Wertpapier vorzeitig wieder in verfügbares Geld umzuwandeln. Jedoch ist es sinnvoll von vornherein so zu planen, dass ein vorzeitiger Verkauf garnicht erst nötigt wird. Dies umfasst zum Beispiel auch den Abgleich der unterschiedlichen Geldanlageformen. Wir haben diese auf dem Geldanlagenblog speziell zusammengetragen, so können Sie sich mit den wichtigsten Informatioenn bezüglich der unterschiedlichen Investitionsmöglichkeiten vertraut machen. Legen Sie für sich fest, wie wichtig Ihnen Rendite, Laufzeit und auch die Stufe des Risikos ist, um personalisiert für sich die beste Anlagewahl treffen zu können.