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Riester-Rente

Private Altersvorsorge-Riester Rente

Als ein großes gesellschaftliches Problem gestaltet sich in Zeiten von demografischem Wandel ganz besonders das Thema private Altersvorsorge. Um einen gewissen Lebensstandard auch im Alter aufrecht halten zu können sowie einer möglicherweise drohenden Altersarmut vorzubeugen, wird derzeit kaum jemand umhin kommen diesbezüglich selbst Vorsorge zu treffen. Die privat organisierte finanzielle Absicherung für das Pensionsalter wird wichtiger als je zuvor.

Private Altersvorsorge-Riester Rente

Eine adäquate und äußerst populäre Möglichkeit bietet in dieser Hinsicht die Riester-Rente. Hier gehören zum Leistungsangebot klassische private Altersrenten (auch zusätzlich zur betrieblichen Pensionskasse), fondsgebundene Rentenversicherungen, aber auch Invaliden- und Hinterbliebenenrenten.
Neben der gesetzlich garantierten staatlichen Rentenzahlung, kann hier auf freiwilliger Basis eine private Rente erworben werden. Die Riester Rente eine Zusatzrente, und wird vom Staat mit Zuschüssen gefördert.

Eingeführt wurde die sogenannte Riester Rente im Jahre 2001 durch den Namensgeber Walter Riester, der seiner Zeit als Bundesminister für Arbeit und Soziales für umfangreiche Umstrukturierungsmaßnahmen im Bereich Rentenversicherung sorgte.

Mit Hilfe staatlicher Zulagen und Sonderabzugsmöglichkeiten wird gefördert wer zum Kreis der unbeschränkt steuerpflichtigen Personen gehört.
Mit Hilfe eines Vier-Säulen-Modells kann der Kunde bei der Form der Anlage wählen zwischen einer Direktversicherung, Fondssparplänen, einer Pensionskasse, dem Banksparplan sowie dem Modell der klassischen privaten Rentenversicherung.
Die auf diese Weise angesparten Beträge ermöglichen eine lebenslange Zusatzverrentung.

Förderberechtigte Personen
Unmittelbar Zulagen- und förderberechtigt sind alle Arbeitnehmer mit Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, ebenso Staatsbedienstete wie Richter, Soldaten und Beamte, versicherungspflichtige Künstler, Selbstständige und Landwirte.
Auch profitiert, wer Arbeitslosengeld, ALG II, sowie Vorruhestandsgeld erhält, wer als nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson arbeitet, alle Wehr- und Zivildienstleistende, des Weiteren geringfügig Beschäftigte, sofern diese auf die ihnen zustehende Versicherungsfreiheit verzichten.
Mittelbar Zulagen berechtigt sind Ehepartner der unmittelbar Zulagen berechtigten Personen. Hier kommen die beitragsfreien Riester-Verträge zum Einsatz.

Nichtförderberechtigte Personen
Nicht gefördert werden Altersrentner, Selbstständige, welche keine Beiträge zur Pflichtversicherung leisten, Bezieher von Erwerbsminderungsrente, Studenten, sowie alle berufsständische Versorgungsbezieher, wie beispielsweise Architekten, Ärzte und Apotheker.

Besonderheiten

Wie Stiftung Warentest "Finanztest" berichtet gilt die Riester-Rente als derzeit lukrativste Möglichkeit Geld für eine zusätzliche Rente sicher anzulegen. Ein Einstieg lohne sich hier auch noch bei einem Alter von 55 Jahren. Die Riester-Verträge sind "HARTZ IV-sicher, dh. ein staatlicher Zugriff auf die Kapitalansparung kann hier nicht erfolgen. Gesundheitsprüfungen vor Vertragsabschluss entfallen für die Versicherungsnehmer in der Regel.