Wohnungsbauprämie

Neben der Arbeitnehmersparzulage und der Eigenheimzulage dient die Wohnungsbauprämie der Förderung des Wohnungsbaus. Laufende Einzahlungen, Zinserträge und zusätzliche Abschlussgebühren auf Bausparverträgen werden mit einer Prämie von 8,8% begünstigt. Diese müssen im Kalenderjahr mindestens 50,-Euro betragen, maximal werden im Jahr 512/1024 Euro bezuschusst. Die maximale Förderung liegt bei Alleinstehenden 45,06 und Verheirateten 90,11 Euro im Jahr.

Berechtigt für die Wohnungsbauprämie sind Menschen ab 16 Jahren, die die Einkommensgrenze nicht überschreiten. Obendrein muss vom Vertragsabschluss bis zur Auszahlung des Bausparvertrags 7 Jahren (Sperrfrist) vergangen sein. Eine vorzeitige Verfügung übder das Guthaben inklusive der Wohnungsbauprämie kann nur unter der Verwendung für Wohnwirtschaftliche Zwecke des Geldes genehmigt werden, denn das Geld soll unmittelbar in den Wohnungsbau einfließen. Des Weiteren gibt es Ausnahmen die eine Verfügung über die Wohnungsbauprämie ohne die Verwendung für Wohnwirtschaftliche Zwecke zulassen.

Am Ende ist es doch nur viel Trubel um wenig Geld, denn wer einen Bausparvertrag nur zur Geldanlage und der Wohnungsbauprämie eröffnet, später jedoch keinen Kredit in Anspruch nehmen möchte, ist mit anderen Anlageformen weit besser bedient.