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Bundesschatzbriefe Typ A & Typ B

Bundeswertpapiere - Bundesschatzbriefe

Bundesschatzbriefe werden regelmäßig von der Bundesrepublik Deutschland über die Deutsche Finanzagentur emittiert. Man unterscheidet zwischen Bundesschatzbrief Typ A und Bundesschatzbrief Typ B. Die Mindeseinlage beträgt bei beiden 50,- Euro. Erwerber können nur natürliche Personen, sowie gebietsansässige, gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen sein. Eine vorzeitige Rückgabe kann bei beiden Schatzbriefen nach dem ersten Jahr bis zu insgesamt 5000,- Euro je Gläubiger in 30 Zinstagen erfolgen.

Bundesschatzbrief Typ A:
Im Unterschied zu TypB hat TypA eine kürzere Laufzeit von 6 Jahren und Zinszahlungen erfolgen jährlich. Der Kauf sowie die Rückgabe erfolgt zum Nennwert

Bundesschatzbrief Typ B:
Hat eine Laufzeit von 7 Jahren. Zinsen werden jährlich gutgeschrieben und im Folgejahr mitverzinst. So kann der Anleger einen Zinseszinseffekt erzielen. Auszahlung der gesamten Einlage am Ende der Laufzeit mit den kompletten Zinsen.

Typ B ist von der Rendite her gesehen klar der bessere Bundesschatzbrief, jedoch gibt es einen Haken. Die Zinsen werden komplett zum Laufzeitende ausgezahlt und unterliegen der Abgeltungssteuer. Mit dieser Variante kann der Freibetrag schnell überschritten werden und somit sind die Kapitalerträge steuerpflichtig. Typ A hingegen zahlt jedes Jahr die Zinsen aus, welche somit in der Summe geringer ausfallen und leichter durch den Freistellungsauftrag für Kapitalerträge vor dem Abführen von Steuern geschützt sind. Je nach Anlagehöhe sollte dies genau kalkuliert werden.

Wie alle Bundeswertpapiere handelt es sich um Wertrechte und nicht um effektive Stücke. Sie müssen in einem Wertpapierdepot verwaltet werden, welches bei Kreditinstituten i.d.R. gebührenpflichtig ist. Eine kostenfreie Verwaltung wird durch die Deutsche Finanzagentur angeboten.