Springe zum Inhalt

Reiserücktrittsversicherung und Reiseversicherungen

In der Urlaubszeit tritt unter anderem eine Versicherung verstärkt in den Vordergrund des Interesses vieler Urlauber – die Reiserücktrittsversicherung. Auch wenn man natürlich alles Erdenkliche unternimmt, damit der geplante und wohlverdiente Urlaub stattfinden kann, gibt es auf der anderen Seite manchmal unvorhersehbare Ereignisse, die den Antritt der Urlaubsreise dennoch verhindern. Der ideelle Schaden, nämlich der Wegfall der geplanten Erholung, ist zwar nicht zu ersetzen, aber zumindest kann der finanzielle Schaden reguliert werden, wenn man eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat. Diese Versicherung erstattet die Kosten, die mit einer geplanten Urlaubsreise in Verbindung stehen, die aus verschiedenen Gründen nicht angetreten werden konnte. Gemeint sind in erster Linie Stornogebühren und Kosten für den Reisetransport, die der Kunde schon bezahlt hat oder noch zahlen müsste. Diese Kosten werden von der Reiserücktrittsversicherung übernommen, falls ein „wichtiger Grund“ für das Nichtantreten der Urlaubsreise vorliegt. Als wichtigen Grund akzeptieren die Versicherungen eine plötzliche Erkrankung des Versicherten (durch ärztliches Attest zu belegen), den Tod eines nahen Angehörigen oder unvorhersehbare Arbeitslosigkeit. Innerhalb der Reiserücktrittsversicherung kann man zudem zwischen der reinen Rücktrittversicherung und einer Reiseabbruchversicherung unterscheiden, die nicht immer automatisch in die Reiserücktrittsversicherung integriert ist. Bei der Reiseabbruchversicherung ist auch der Fall versichert, dass eine schon angetretene Urlaubsreise vorzeitig beendet werden muss.

Weitere Informationen rund um Reiseversicherungen finden Sie ohne probleme auf den unterschiedlichsten Internetseiten. Lesen Sie sich die Konditionen aber immer gründlich durch.