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Wechsel in die Private Krankenversicherung – die Voraussetzungen

Um in eine private Krankenversicherung aufgenommen zu werden bzw. zu wechseln, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Grundsätzlich gilt seitens des deutschen Gesetzgebers eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse für alle sozialversicherungspflichtigen Angestellten sowie teilweise für selbständige Künstler, Landwirte und Gärtner. Freiberufler und anderweitig Selbständige sind von dieser Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung befreit und können sich entscheiden, ob sie sich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern möchten.

Ist diese erste Voraussetzung, die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse, nicht gegeben, gibt es dennoch Möglichkeiten und weitere Voraussetzungen, in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Dafür müssen Arbeitnehmer hinsichtlich ihres Brutto-Einkommens die Versicherungspflichtgrenze/Jahresentgeltgrenze überschreiten. Zu dem Bruttoverdienst werden dabei auch Leistungsbonus-Zahlungen, Weihnachts- und Urlaubsgeld gezählt.
Selbständige haben dabei den Vorteil, dass Sie ohne bestimmte Voraussetzungen, wie eine Jahresentgeltgrenze, in die Private Krankenversicherung eintreten können. Weitere Informationen über die PKV für Selbständige sind unter http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/pkv-selbstaendige-freiberufler.html zu finden.

Seit 2007 besteht seitens des Gesetzgebers die Anforderung, dass ein Arbeitnehmer seit mindestens drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren die Versicherungspflichtgrenze überschreitet. Diese liegt derzeit (für das Jahr 2010) bei 49.950 Euro pro Jahr, monatlich 4.162,50 Euro, und entspricht seit 2003 nicht mehr der Beitragsbemessungsgrenze (2010: 45.000 Euro pro Jahr). Der Arbeitgeberanteil für eine Private Krankenversicherung entspricht der Hälfte des privaten Krankenversicherungsbeitrages, ist aber auf maximal 262,50 Euro durch den Gesetzgeber begrenzt.

Darüber hinaus besteht in Deutschland eine gesetzliche Regelung, die seit dem Inkrafttreten der Gesundheitsreform zum 01.01.2009, die allgemeine Krankenversicherungspflicht festlegt. Das heißt, dass alle gesetzlich Versicherungspflichtigen auch gesetzlich krankenversichert sein müssen und alle außerhalb dieses Personenkreises entweder freiwillig in der gesetzlichen oder in der privaten Krankenversicherung krankenversichert sein müssen. Dabei muss die private Krankenversicherung seit 2009 einen Basistarif (Wichtige Infos zum Basistarif) ohne Risikozuschläge gewährleisten und somit jeden Versicherten außerhalb der gesetzlichen Pflichtversicherung aufnehmen. Die Voraussetzung, als nicht gesetzlich Versicherungspflichtiger ein entsprechendes Einkommen und einen entsprechenden Gesundheitszustand gegenüber dem privaten Krankenversicherer vorzuweisen, besteht hinsichtlich des Eintritts in den PKV-Basistarif nicht mehr. Diese Regelung gilt jedoch nicht für andere PKV-Tarife.