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Um in eine private Krankenversicherung aufgenommen zu werden bzw. zu wechseln, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Grundsätzlich gilt seitens des deutschen Gesetzgebers eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse für alle sozialversicherungspflichtigen Angestellten sowie teilweise für selbständige Künstler, Landwirte und Gärtner. Freiberufler und anderweitig Selbständige sind von dieser Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung befreit und können sich entscheiden, ob sie sich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern möchten.

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