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Die private Krankenversicherung steht in Deutschland nicht jedem offen. Arbeitnehmer können sich zum Beispiel nur dann über eine PKV absichern, wenn deren Einkommen innerhalb eines Jahres über der Versicherungspflichtgrenze (JAEG; Stand 2011: 49.500 EUR) liegt. Selbständige und Freiberufler haben dagegen die Chance, ohne Rücksicht auf das Einkommen in die private Krankenversicherung zu wechseln. Wer also das Hobby – Traden – zum Beruf gemacht hat und aus dem Angestelltenverhältnis ausgeschieden ist, kann durchaus auch in die PKV eintreten.

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