Wer eine Altersversicherung aufbauen möchte, kann dabei auf Hilfe vom Staat zählen. Die Rürup-Rente ist eine staatlich geförderte Rentenversicherung, die dazu noch steuerlich günstige Anreize bietet. Bei dieser Form der Rentenversicherung wird eine monatliche, lebenslange Rente gezahlt. Wer nach dem 31. Dezember 2011 einen Vertrag abgeschlossen hat, bekommt diese Rente frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres. Wer sich vor diesem Zeitpunkt für eine Rürup-Rente entschieden hat, bekommt diese Rente frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt.
Für wen ist die Rürup Rente geeignet?
Grundsätzlich ist diese Basisrente für all diejenigen geeignet, die für ihr Alter vorsorgen wollen und dabei noch von der steuerlichen Förderung profitieren möchten. Besonders geeignet ist sie für Selbstständige und Freiberufler, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Diese können durch die Rürup-Rente ihre fehlenden Einnahmen im Alter ausgleichen. Näheres dazu erfährt man auch bei finanzen.net, vor allem dann, wenn die eigenen Aktien mal wieder im Fallen begriffen sind.
Wie funktioniert die Rürup Rente?
Wer einen solchen Vertrag abschließen möchte, kann dies bei einem privaten Versicherungsunternehmen tun. Es gibt verschiedene Unternehmen, die Verträge für Rürup Renten anbieten. Hier kann man sich vor Abschluss beraten lassen, damit man auch sicher ist, dass es die richtige Altersvorsorge für den eigenen Bedarf ist. Die Beiträge können wahlweise monatlich oder jährlich gezahlt werden. Auch die Zahlung als Einmalbetrag ist möglich. Es gibt also eine gewisse Flexibilität, die den persönlichen Wünschen bei der Zahlungsweise entgegenkommt.
Gibt es bestimmte Voraussetzungen für die steuerliche Förderung?
Kurz gesagt: Ja. Da die Rürup Rente als Altersvorsorgeprogramm angesehen wird, sind mit den steuerlichen Begünstigungen auch einige Bedingungen verbunden. Ausgezahlt wird die monatliche Rente frühestens ab Vollendung des 60. bzw. 62. Lebensjahres, je nachdem, wann der Vertrag abgeschlossen wurde. Zudem sind die erworbenen Rentenanwartschaften nicht übertragbar. Wer stirbt, ehe er in den Genuss der Rentenzahlungen kommen kann, hat Pech, ganz salopp gesagt.