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Die Kapitallebensversicherung – wann ist sie sinnvoll?

Die Kapitallebensversicherung erfüllt gleich zwei Aufgaben innerhalb eines Vertrages. Innerhalb der Kapitallebensversicherung sind nämlich zwei Absicherungen parallel gegeben. So wird mit dem sogenannten Risikoanteil innerhalb der Kapitallebensversicherung das Leben der versicherten Person mit einer festgelegten Versicherungssumme abgesichert. Verstirbt die versicherte Person innerhalb der Laufzeit der Versicherung, so kommt die vereinbare Versicherungssumme zur Auszahlung. Gleichzeitig sorgt der Sparanteil innerhalb der Kapitallebensversicherung dafür, dass auch im Erlebensfall der versicherten Person Kapital zur Verfügung steht. In diesem Fall kommt die vereinbarte Versicherungssumme, die sich aus abgesparten Kapital und Zinserträgen zusammensetzt, zum Ablauf der Versicherung zur Auszahlung.

Die Kapitallebensversicherung ist immer dann eine sinnvolle Lösung, wenn einerseits das Leben der versicherten Person mit einer entsprechenden Versicherungssumme für Hinterbliebene abgesichert sein soll, wenn aber gleichzeitig ein Kapitalaufbau geplant ist. So kann die Kapitallebensversicherung sowohl die Hinterbliebenenversorgung als auch beispielsweise die Altersabsicherung der versicherten Person gleichermaßen absichern. Für Familien, in denen einer der Elternteile der finanzielle Hauptversorger der Familie ist, bietet die Kapitallebensversicherung die Möglichkeit, sowohl die wirtschaftliche Situation der Familie im Todesfall des Versorgers abzusichern, als auch gleichzeitig die Möglichkeit, für das Alter ein Kapital aufzubauen, das die Rentenleistungen ergänzt. Wer keine Absicherung von Hinterbliebenen benötigt, kann allein für die finanzielle Altersabsicherung übrigens mit einer reinen Rentenversicherung eine günstiger Versicherungsvariante wählen. Generell ist die Kapitallebensversicherung im Vergleich zur Risikolebensversicherung teurer, da hier sowohl der Todesfall als auch der Erlebensfall abgesichert ist. Somit entstehen für die Gesellschaft versicherungsmathematisch betrachtet innerhalb eines Vertrages zwei abzusichernde Versicherungsfälle - nämlich den Todes- und auch den Erlebensfall.

Je nach Höhe der Versicherungssumme im Todesfall kann eine Gesundheitsprüfung der zu versichernden Person anfallen. Hier reichen die Prüfungen von einfacher Beantwortung von Gesundheitsfragen bei geringen Versicherungssummen über die Informationseinholung beim behandelnden Arzt bei höheren Summen. Bei besonders hohen abzusichernden Versicherungssummen innerhalb der Kapitallebensversicherung fordern die Versicherungsgesellschaften in der Regel eine Gesundheitsprüfung der versicherten Person bei einem von der Gesellschaft bestimmten Gutachter. Die Vorgehensweisen sind bei der Kapitallebensversicherung stark von den Versicherungssummen abhängig. Allerdings kann auch das Alter der versicherten Person Einfluss auf eine intensivere Gesundheitsprüfung nehmen. Im Alter steigt das statistische Risiko von lebensbedrohlichen Erkrankungen, was die Gesellschaften hier in der Regel zu intensiveren Gesundheitsprüfungen veranlasst.